Zahnunfallmeldung
Nach einem Zahnunfall des Kindes sollte man in der Zahnarztpraxis eine sogenannte «Zahnunfallmeldung» an die obligatorische Krankenkasse veranlassen. Die Krankenkasse (Unfallversicherung) übernimmt die Kosten für die Befundaufnahme und die allenfalls notwendige Behandlung. Die Zahnunfallmeldung muss nicht am Unfalltag erfolgen. Ein Notfall ist es jedoch immer dann, wenn ein Zahn sich stark gelockert hat oder sich die Blutung aus Zahnfleisch oder Lippe nicht stoppen lässt. In diesem Fall sollte am gleichen Tag eine Vorstellung in der Praxis oder dem Kinderspital erfolgen.